Nach einer dreijährigen Ausbildung zum Physiotherapeuten darf man Krankengymnastik anwenden. Dies bedeutet es dürfen Patienten mit Erkrankungen aus dem orthopädischem (Wirbelsäule, Gelenke), chirurgischem (Zustand nach Verletzungen, Operationen), neurologischen (Erkrankung des Nervensystems), und internistischen (Erkrankungen der inneren Organe) Bereich behandelt werden.
Dem Therapeuten steht ein breites Spektrum an Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung und richtet sich ganz nach dem erstellten Befund und den Bedürfnissen des Patienten. Je nach Notwendigkeit kann der Therapeut zwischen Dehnung, Kräftigung, Mobilisation, Bewegungserweiterung, Stabilisation, Wahrnehmungsschulung und vielem mehr wählen.